News

EVN Klimainitiative

EVN Klimainitiative

Wo Energie fließt, ist auch Leben. Denn Energie ist Leben.

← Zurück zur Übersicht

Qualität in der Justiz: Wiener Handelsgericht erstmals unter weiblicher Führung

Dr. Maria Wittmann-Tiwald mit Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (li) und Dr. Gerhard Jelinek,
Präsident des Oberlandesgerichtes Wien.

An der Spitze des Wiener Handelsgerichts, es ist ein unternehmerspezialisiertes Landesgericht für Wien, steht ab 11. September 2015 mit Dr. Maria Wittmann-Tiwald erstmals eine Frau. Sie löst in dieser Position den interemistischen Leiter Dr. Alexander Schmidt ab und ist nach der Gerichtspräsidentin in Wiener Neustadt, Mag. Jutta Burianek, die zweite weibliche Spitzenjuristin, der im heurigen Jahr die Leitung eines Gerichtshofes übertragen worden ist. Wie Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter bei den Angelobungen der beiden Präsidentinnen betonte, waren nicht nur die fachlichen Qualitäten, sondern vor allem die herausstechende soziale Kompetenz und die Menschlichkeit im Gerichtsalltag ausschlaggebend für die Beförderung in die präsidiale Führungsfunktion. Wittmann-Tiwald war zuletzt als langjährige Richterin am Oberlandesgericht Wien und zudem im Außensenat des Obersten Gerichtshofes tätig.

Entwicklungstendenzen im modernen Recht

In der modernen Rechtsentwicklung wird gefordert, die Strafe von einem durch den sittlichen Schuldvorwurf geprägten Vergeltungsgedanken zu befreien. Aufgabe der Strafe sei es nicht, zu vergelten, sondern die Gesellschaft vor dem gefährlichen Täter zu schützen, die gesellschaftlichen Ursachen des abweichenden Verhaltens zu berücksichtigen und dem Gedanken der Besserung des Täters besondere Beachtung zu schenken. Vor allem der letzte Punkt dürfte eine Grundlange für die Initiative von Justizminister Wolfgang Brandstetter mit dem Entwurf für ein neues Jugendstrafrecht gewesen sein, mit speziellen Regelungen für jugendliche Täter unter dem Motto „eine zweite Chance für junge Täter“. So sollen junge Täter künftig zur Resozialisierung vermehrt in betreute Wohngruppen statt in U-Haft kommen, was von Experten, Richtern und Staatsanwaltschaft begrüßt wird.