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EVN Klimainitiative

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RECHT AKTUELL

Neuordnung in der kerntechnischen Entsorgung

Im Jahr 2017 hat die deutsche Bundesregierung gemeinsam mit den Energieversorgungsunternehmen einen Konsens über die Finanzierung der nuklearen Entsorgung erzielt. Grundlage hierfür war das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung. Es legt eine unmissverständliche Arbeits- und Kostenteilung fest. Konkret heißt dies, dass die Betreiber der Atomkraftwerke auch in Zukunft für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig sind. Der Bund hat die Handlungsverantwortung für die Zwischen- und Endlagerung der Abfälle, für die die Betreiber insgesamt 24,1 Milliarden Euro auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, einer rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts, eingezahlt haben. Damit sind die Mittel für die Entsorgung des radioaktiven Abfalls staatlich gesichert.

Nach einer Klage der Energiekonzerne hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 6. Dezember 2016 festgestellt, dass das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach den Ereignissen von Fukushima im Jahr 2011 im Wesentlichen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einklang steht. Soweit das Gericht verfassungsrechtliche Defizite festgestellt hat, betreffen diese laut dem Wortlaut des Urteils lediglich Randbereiche der angegriffenen Regelung. Zu der Frage, wie die aufgezeigten Defizite beseitigt werden können, eröffnet das Gericht dem Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum bis zum 30. Juni 2018.

Die Ereignisse von Fukushima führten zur sogenannten Energiewende. Der Begriff ist heute Synonym für die Wende der fossilen zu den erneuerbaren Energieträgern

Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 10117 Berlin, Stresemannstraße 128-130, www.bmub.bund.de