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Qualität in der Justiz 7/18

Das gelinde Mittel der Diversion kam für Richter Dr. Christian Liebhauser-Karl nicht zur Anwendung.
© APA

Juristisch fast aufgearbeitet sind die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016. Im Juli 2018 endete das Verfahren vor dem Richter Dr. Christian Liebhauser-Karl im Landesgericht Klagenfurt mit neun Schuldsprüchen und einem Freispruch. Der prominenteste Angeklagter war der Villacher Bürgermeister Günther Albel, der rechtskräftig zu einer Geldstrafe von EUR 14.000 verurteilt wurde. Zum Verhängnis wurde den Angeklagten zwei Niederschriften, wo die Mitglieder der Bezirksverwaltungsbehörde bestätigten, dass die Wahlkarten ordnungsgemäß ausgezählt worden wären, obwohl sie bei der Auswertung und Auszählung der Briefwahlkartenstimmen zu keinem Zeitpunkt anwesend gewesen waren. In der zweiten Niederschrift bestätigten sie außerdem die Abhaltung einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde, obwohl diese Sitzung gar nicht stattgefunden hatte. Zur Frage einer Diversion meinte der Richter, dass dies möglich gewesen wäre, hätten die Angeklagten lediglich Formvorschriften verletzt. Sie haben aber ihre Funktion nicht einfach schlecht, sondern überhaupt nicht ausgeführt.

Zur Erinnerung: Im Rennen um die Nachfolge von Bundespräsident Heinz Fischer in der Hofburg hatten es Alexander van der Bellen und Norbert Hofer in die Stichwahl geschafft und van der Bellen die Stichwahl gewonnen. Dabei wurden bei der Durchführung der Stichwahl jedoch Unregelmäßigkeiten wahrgenommen. Diese waren die Grundlage für die erfolgreiche Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof durch die Wiener Top-Anwälte Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender.