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EVN Klimainitiative

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Backstage: Diabolo grantelt „für Sie!“

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass ständig etwas „für Sie“ erledigt wird? Typischerweise sind das Arbeiten, die Sie weder in Auftrag gegeben haben, noch gutheißen (müssen) und schon gar nicht bezahlen wollen. Trotzdem entsteht hier „für Sie ein neues Einkaufszentrum“, dort gegenüber „renovieren wir für Sie eine Bankfiliale“. Im nächsten Ort entsteht „für Sie“ sogar ein Casino. Wer Ihnen also unaufgefordert und großzügig irgendwelche Arbeiten abnimmt, erfahren Sie ohne Recherche oft gar nicht.

Sie können sich durchaus vorstellen, dass selbst größere Baustellen niemals für die Bauherren, sondern immer nur für die Unbeteiligten „wie Sie“ betrieben werden! Warum stehen an Bahnübergängen, Kaufhausrohbauten und Brücken, so viele „Wir bauen für Sie“-Schilder? Wer regiert dieses „Schilda“? Warum sollten diese Herrschaften jetzt das alles für Sie tun? Warum dieser ganze irrwitzige Altruismus?

Entweder ist er vorgetäuscht, oder er dient einem ganz anderen Zweck. Denn in der Tat ist Altruismus letztlich gesetzlich geregelt, und zwar im Paragraphen 35 der Bundesabgabenordnung (BAO). Selbstloses Handeln wird dort abgehandelt. Es ist die Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt (FA) die Gemeinnützigkeit anerkennt, was wiederum steuerliche Vorteile mit sich bringt. Ist dieser Paragraph der Grund für die völlig inflationäre Verwendung der Floskel „für Sie“?

Oder setzt man „auf Sie“, weil man „auf Sie“ als Konsument baut? Dieser Denkaufwand wäre eventuell schon steuerlich absetzbar, meint Ihr Diabolo.