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EVN Klimainitiative

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Das gläserne Auto. Was folgt dem eCall-System?

Die Europäische Kommission hat für alle neuen Modelle von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen ab 31. März 2018 den Einbau des Notrufsystems eCall (emergencyCall) zwingend vorgeschrieben. Damit werden bei einem schweren Verkehrsunfall über die automatische europäische Notrufnummer 112 Rettungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Gemeldet werden Standortdaten, Unfallzeitpunkt, die Zahl der Insassen und die Treibstoffart. Kritisch wird dieses System von Datenexperten gesehen, denn es geht, wie der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Thilo Weichert hinweist, nicht nur um die Sicherheit. Es besteht auch die Möglichkeit, andere Dienste in das derzeit noch geschlossene eCall-System zu integrieren. Diese Sorge teilt auch die Wirtschaftskammer Österreich, vertreten durch Wolfgang Dytrich. Grundsätzlich wird der technologische Fortschritt begrüßt, es stellt sich jedoch die Frage, unter welchen Bedingungen und wer über die im Fahrzeug zusätzlich gespeicherten Daten verfügen darf. Ist es der Fahrzeugbesitzer, der Fahrzeughersteller oder auch andere Dritte? Die derzeit schon vorhandenen Telematik-Plattformen der Fahrzeughersteller sind so ausgelegt, dass man diese auch zum Nachteil anderer Marktteilnehmer einsetzen könnte. So wäre es zum Beispiel möglich, den freien Werkstätten Online-Zugriffe zu dem in der Ist-Zeit gespeicherten Datenvolumen zu verweigern. Nach Ansicht der Wirtschaftskammer wäre das eine inakzeptable Wettbewerbsbeschränkung.

Weitere Informationen: www.wienerfahrzeughandel.at