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EVN Klimainitiative

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Österreichische Energieagentur ist Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle

Die gemäß Energieeffizienzgesetz auszuschreibende Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle, die künftig die in EU-Richtlinie und Energieeffizienzgesetz vorgesehen Maßnahmen bewertet, wurde nach Abschluss des neuerlichen Vergabeverfahrens an den Bestbieter, das ist die Österreichische Energieagentur, vergeben. Die Energieagentur steht ab sofort für Gespräche mit den Branchenvertretern zur Verfügung und beginnt unmittelbar mit dem Aufbau der erforderlichen Infrastruktur, damit eine möglichst unbürokratische und praxistaugliche Umsetzung gewährleistet werden kann.

Um die EU-Richtlinie zu erfüllen, setzt das Gesetz auf strategische Maßnahmen, wie etwa die thermische Sanierung, sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energieversorger Effizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze nachweisen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis, zum Beispiel eines Gerätes oder Prozesses, verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist. Die Lieferanten müssen ihren Energieabsatz also nicht einschränken. Sowohl für die Verbraucher als auch volkswirtschaftlich zahlt sich der bewusste Einsatz von Energie nachhaltig aus.

Die Lieferantenverpflichtung gilt erstmals für das Jahr 2015. Im Sinne einer Übergangsphase können aber – wie gesetzlich vorgesehen – auch die schon 2014 gesetzten Maßnahmen für 2015 mitangerechnet werden. Die Zielbewertung erfolgt im Februar 2016 durch die Monitoringstelle.

Über die Österreichische Energieagentur

Die Österreichische Energieagentur (Austrian Energy Agency, abgekürzt AEA) hat die Rechtsform eines Vereins mit Sitz in Wien. Zweck des nicht auf Gewinn gerichteten Vereins ist die wissenschaftliche Untersuchung, Vorbereitung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen, die zu einer volkswirtschaftlich optimalen, nachhaltigen Bereitstellung und/oder Nutzung von Energie führen. Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Geschäftsführer ist Dipl. Ing. Peter Trautmann, geboren 1962 in Güssing und Absolvent der Universität für Bodenkultur. In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht im Sinne des § 577 ZPO, das aus drei Personen besteht.