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Qualität in der Justiz

EuGH-Präsident zu Gast bei Justizminister Wolfgang Brandstetter

EuGH-Präsident Koen Lenaert mit Justizminister Wolfgang Brandstetter

EuGH-Präsident Koen Lenaerts (li), Professor für Europarecht an der Katholischen Universität Löwen und seit 8. Oktober 2015 Präsident des EuGH nach dem Arbeitsgespräch mit Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofes Koen Lenaerts, der anlässlich der Europäischen Präsidentenkonferenz der Anwaltsorganisationen in Wien weilte, traf Justizminister Wolfgang Brandstetter zu einem Arbeitsgespräch, begleitet von der Österreicherin Maria Berger, selbst Richterin am EuGH. Behandelt wurden Themen über die aktuelle Rechtsprechung des EuGH, die – wie auch in Österreich – auf die gesellschaftlichen Gegebenheiten reagieren muss und damit einem ständigen Wandel unterworfen ist. Im Interview mit der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ kritisierte in diesem Zusammenhang Maria Berger die Ungenauigkeit der EU-Gesetze, was dazu führt, dass die Unionsstaaten unklare Begriffe in ihre Gesetze schreiben, mit denen sich dann die Richterschaft in Anwendung des Legalitätsprinzips herumplagen muss. Der EuGH-Präsident schwächte die Kritik insofern etwas ab, da es oft kompliziert sei, das Recht begrifflich zu bestimmen, so dass es Gesetze gibt, in denen bestimmte Teile bewusst nicht definiert werden. „Zum Glück gibt es den Verfassungsgerichtshof als letzte Instanz – und in Europa auch ein vergleichbares Modell mit 28 Mitgliedern“ so der EuGH Präsident.

Aus Gründen der Aktualität wurden auch die rechtlichen Herausforderungen der Migrationswelle in Europa erörtert. Ein Thema, das die politischen und vor allem wirtschaftlichen Strukturen der EU bereits enorm erschüttert hat, ohne dass sich eine Problemlösung am Horizont abzeichnet. Zusammengefasst lässt die völkerrechtlich verankerte Genfer Flüchtlingskonvention keine so genannte Flüchtlingsobergrenze zu. Eine mögliche Verteilung auf die Mitgliedsländer kann jedoch unionsrechtlich geregelt werden. An der von „Der Presse“ erwähnten Diskussion über das Dublin-System, beteiligt sich der EuGH nicht, allerdings ergingen schon Urteile, dass EU-Flüchtlinge nicht in ein EU-Land zurückgeschickt werden dürfen, wenn sie dort keine menschenrechtlich Behandlung erwartet. Ein Urteil betraf übrigens Griechenland.

Von keiner Seite wurde ein Grundsatzproblem erwähnt, nämlich dass für die EU mit 28 maßgeblichen Entscheidungsträgern und 24 Amtssprachen sehr bald eine grundlegende Reorganisation ins Auge gefasst werden müsste.