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EVN Klimainitiative

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Qualität in der Justiz: „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.“

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Mit diesen Worten stellte Justizminister Wolfgang Brandstetter im Frühjahr dieses Jahres ein Projekt zur Qualitätsverbesserung in der Justiz vor und hier vor allem was den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit betrifft. Hier ist es dem Justizminister auch ein besonderes Anliegen, die Kriterien für die Aufnahme junger Richterinnen und Richter sinnvoll und nachvollziehbar für die Kandidatinnen und Kandidaten zu gestalten, denn diese Personengruppe zählt zu den Eckpfeilern in unserer Rechtsordnung. Umso mehr muss bei deren Auswahl ihre Berufseignung überprüft und professionell bewertet werden. Hierfür hat der Justizminister auch guten Grund, denn mit der Ernennung eines Richters oder einer Richterin, deren Stellung innerhalb der staatlichen Vollziehung durch die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gekennzeichnet ist, fällt die Entscheidung für die Lebenszeit in Position.

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