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Deutschland: Bundesgerichtshof verurteilt VW
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit einem Urteil am 25. Mai 2020 zum Diesel-Abgasskandal des Volkswagen-Konzerns, Autokäufern zu ihrem Recht verholfen. Das Urteil betrifft zwar unmittelbar nur den klagenden Kunden, hat aber für noch laufenden zehntausenden Gerichtsverfahren in Deutschland Signalwirkung, denn in der Regel folgen Instanzgerichte der Rechtsprechung der obersten deutschen Zivilrichter. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorangegangen waren Urteile des Landesgerichts Bad Kreuznach (Urteil vom 5.10.2018, 2O 250/17) und des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 12.6.2019 – 5U 1318/18). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren und ist in Österreich dem Obersten Gerichtshof gleichzusetzen.
Der Bundesgerichtshof hat Volkswagen zur Schadenersatzzahlung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Kunden verurteil und damit das Urteil der Vorinstanz weitgehend bestätigt. Dieser muss sich allerdings eine Nutzungsentschädigung wegen Gebrauchsvorteils anrechnen lassen, weil er das Fahrzeug über fünf Jahre genutzt hat. Dabei geht der Bundesgerichtshof wie die Vorinstanz von einer durchschnittlichen Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Volkswagen will den Klägern mit Einmalzahlungen nun eine pragmatische und einfache Lösung anbieten. Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab.
Das Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19 als PDF
Vertreten wurde der Kunde im Verfahren gegen Volkswagen durch den internationalen Prozessfinanzierer Omni Bridgeway AG, Gereonstraße 43, D-50670 Köln