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Minister Wolfgang Brandstetter sorgt für Bewegung im Justizressort

Minister Dr. Wolfgang Brandstetter: „Diese Reform markiert eine grundsätzliche Neuorientierung des Strafrechts in Österreich, die den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird.“ © BMJ C. Jungwirth

Anfang Juli 2015 hat der österreichische Nationalrat vier große Gesetzesvorhaben aus dem Justizressort beschlossen. Damit bringt Minister Wolfgang Brandstetter viel Bewegung in die österreichische Rechtslandschaft. Im Strafrecht wurden insgesamt mehr als 200 Paragrafen überarbeitet, und zwar mit dem Leitgedanken, dass Delikte gegen Leib und Leben härter bestraft werden sollen als bisher. Denn schließlich ist die körperliche Integrität der Bürgerinnen und Bürger mindestens ebenso wichtig wie die Beeinträchtigung von Vermögenswerten. So wurden Tatbestände wie Cybermobbing oder die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung neu unter Strafe gestellt. Am Zivilrechtssektor wurden das 200 Jahre alte Erbrecht, Bestimmungen im Verlassenschaftsverfahren und das Urheberrecht überarbeitet. Außerdem ist das ministerielle Weisungsrecht insofern reformiert worden, als ein unabhängiger Weisungsrat gesetzlich installiert werden soll.

 

Im nächsten Newsletter berichten wir umfassend über das von Minister Brandstetter initiierte Projekt „Qualität in der Justiz“, denn wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein“ (Philip Rosenthal).