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1. Juli 2016, High Noon: Verfassungsgerichtshof hebt Bundespräsidenten-Stichwahl auf

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Präsidium des Verfassungsgerichtshofes

Am 1. Juli 2016 um 12.00 Uhr Mittag wurde den Spekulationen über die Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes zur Wahlanfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 ein Ende gesetzt. Nach einem in der Geschichte dieses Höchstgerichtes einzigartigen Verfahren verkündete Präsident Gerhart Holzinger, dass die Wahl zur Gänze zu wiederholen ist, denn „Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie und es ist die vornehmste Pflicht des Verfassungsgerichtshofes, dieses Fundament funktionstüchtig zu erhalten.“ Wahlgesetze als Formalvorschriften sind nach ihrem Wortlaut auszulegen und die in den öffentlichen Verhandlungen bekannt gewordenen Gesetzesbrüche haben diesen Grundsatz massiv erschüttert. Schon aufgrund der großen Anzahl der betroffenen Bezirke, wo Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden, ist die Wahlwiederholung bundesweit durchzuführen – so der Präsident sinngemäß.

Den Ausschlag zur Wahlaufhebung gab die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch FPÖ-Chef Hans Christian Strache, vertreten durch den Rechtsanwalt und früheren Justizminister Dieter Böhmdorfer und seinem Kanzleipartner Rüdiger Schender. Die Aufhebung der Präsidenten-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof ist zwar die bisher bedeutendste, in jüngster Vergangenheit hob das Höchstgericht auch andere Wahlen auf, zuletzt eine Bezirksvertretungswahl in Wien und Ende November zwei Bürgermeister-Stichwahlen in Vorarlberg.

Die Entscheidung der Verfassungsrichter orientierte sich offensichtlich auch an den Erkenntnissen eines Wahlanfechtungsverfahrens im Jahr 1927 unter dem Vorsitz von Hans Kelsen, wo auch der Anfechtung stattgegeben wurde. Und Hans Kelsen war nicht nur irgendein Verfassungsrichter. Er gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts und ist der Architekt der Österreichischen Bundesverfassung.

Alle maßgeblichen politischen Entscheidungsträger in Österreich haben das Erkenntnis des VfGH sehr positiv aufgenommen und sehen darin eine Stärkung des Vertrauens in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie.

Beschlüsse des Verfassunsgerichtshofes können auf der Website www.vfgh.gv.at nachgelesen werden.