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EVN Klimainitiative

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Erdgas ist unverzichtbarer Primärenergieträger

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung genießen zwei Bereiche hohe Priorität: Energie und Klimaschutz.
© FAZ

Im Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, dem Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten wurde hinsichtlich Energieversorgung und Klimaschutz ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung schon bis zum Jahr 2030 vereinbart. Das verlangt aber nicht nur den weiteren massiven Ausbau der erneuerbaren Energieressourcen wie Sonne und Wind, sondern auch die Errichtung moderner Gaskraftwerke. Diese sind aufgrund der fehlenden Grundlastfähigkeit der Erneuerbaren für die Stromversorgung bei Tag und Nachtdringend notwendig. Außerdem sind sie hinsichtlich Klimaverträglichkeit deutlich umweltfreundlicher als die Kohlekraftwerke.

Der Bau von neuen hochmodernen Gaskraftwerken ist auch im Lichte der Entscheidung vom 22. April 2002 zu sehen, mit der die damalige Bundesregierung die Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität verkündete. Demnach werden spätestens am 31. Dezember 2022 die letzten – im Vergleich zum europäischen Ausland durchaus technisch sehr verlässlichen – Kernkraftwerke ihren Leistungsbetrieb einstellen. Die damalige Entscheidung war auch einem gewissen politischem Kalkül geschuldet, denn damit sicherte sich die Regierung eine bis zur jetzigen Bundestagswahl bestehende Mehrheit im Parlament.

Ein weiterer energiepolitischer Schwerpunkt betrifft den Ausbau der Strom- und Gasnetz-Infrastruktur. Bei der elektrischen Energie verlangen die ungleichmäßigen Stromeinspeisungen von den Erneuerbaren verstärkte Netzkapazitäten und bei Erdgas müssen die Leitungen auf die mögliche Einspeisung von Wasserstoff vorbereitet werden.