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Qualität in der Justiz

Volkswagen AG wegen Betruges verurteilt

Justitia

Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 17.Jänner 2017 zu AZ 3 0 139/16 die Volkswagen AG wegen Betruges und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt, Schadenersatz durch Ankauf der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zu leisten. Dieser Entscheidung kommt eine große Bedeutung zu, weil erstmals die Volkswagen AG außerhalb von Gewährleistungsaspekten für seine schädigenden Handlungen erfolgreich zivilrechtlich in Anspruch genommen wurde. Der juristische Befreiungsschlag erfolgte durch Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte Düsseldorf/Köln, die in Nordrhein-Westfalen als erste Kanzlei ein verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal erwirkt hat. Sie ist auch die einzige Kanzlei in ganz Deutschland, die ein erfolgreiches Klageverfahren gegen die Volkwagen AG als unmittelbare Schädigerin durchführte. Der Berufung gegen dieses Urteils messen die Anwälte Marco Rogert und Tobias Ulbrich keine Erfolgsaussichten bei. In Deutschland ist nur die erste Instanz eine Tatsacheninstanz und das Landesgericht Hildesheim hat den Vortrag des Klägers zur vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung und zum Betrug für hinreichend substantiiert gehalten. Das OLG prüft die Wertungsfrage nur dann, wenn die Auffassung der ersten Instanz willkürlich war oder gegen allgemeine Denkansätze verstieß.

Weitere Informationen: Robert & Ulbrich Rechtsanwälte, E-Mail ulbrich@ru-law.de.