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Qualität in der Justiz: Urteil gegen Porsche Inter Auto

Nach erfolgreichen Klagen gegen den VW-Konzern in Deutschland hat nun auch der Wiener Rechtsanwalt Thomas Kainz von LCK Legal Chambers Kainz ein unter dem gegebenen Sachverhalt spektakuläres Urteil gegen die Porsche Inter Auto GmbH & Co KG erstritten. Er hatte auf Aufhebung des Kaufvertrages für einen Audi A4 seines Mandanten geklagt und das Handelsgericht sprach ihm das Recht auf Wandlung zu. Das bedeutet, dass der VW-Händler das Auto wegen der unzulässig eingebauten Abgasmanipulationssoftware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Damit erübrigt sich auch das von der Behörde verordnete Software-Update, das der Käufer ohnehin nicht machen hätte müssen. Die Gerichtsentscheidung bestätigt nämlich ausdrücklich, dass es unzumutbar wäre, das Software-Update von einer Gesellschaft machen zu lassen, die bereits den manipulierten Motor hergestellt hat. Weiters heißt es in dem Ersturteil, dass durch VW zwar Verbesserungsmaßnamen angekündigt werden, ohne jedoch einen Reparaturbedarf anzuerkennen. Erwartungsgemäß wird Porsche Inter Auto gegen das erstinstanzliche Urteil berufen, weil es nach ihrer Meinung „inhaltlich verfehlt“ ist, denn es wäre dem Kunden jedenfalls zumutbar, die technische Umrüstung abzuwarten.

Während in den USA auf Initiative der US Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) von den Gerichten den Autofahrern ein Schadenersatz durch den VW-Konzern in zweistelliger Milliarden-Euro-Höhe zugesprochen wird, stoßen in Österreich und vor allem in Deutschland die Rechtsanwälte auf massive Widerstände seitens VW. Das deutsche Bundesland Niedersachsen ist übrigens mit einer Sperrminorität am VW-Konzern beteiligt!