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Qualität in der Justiz

Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek, Präsidentin des Obersten Gerichtshofs © Peter Berger

Seit dem Jahr 2014 lädt am 26. Oktober, das ist der österreichische Nationalfeiertag, der Justizpalast interessierte Menschen zu einem Besuch ein und damit zu einem „Blick hinter die Kulissen der ordentlichen Gerichtsbarkeit“. Der heurige Nationalfeiertag verzeichnete mit rund 1700 Menschen aus dem In- und Ausland den bisher größten Besucherstrom. Sehr großes Interesse zeigten die Besucher für den Obersten Gerichtshof, an dessen Spitze ab 1. Juli 2018 Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek steht. Sie ist in der Geschichte des Obersten Gerichtshofes nach Dr. Irmgard Griss die zweite Frau in dieser Position. Damit wird von den drei Höchstgerichten, neben dem Verfassungsgerichtshof mit Dr. Brigitte Bierlein, nun auch der Oberste Gerichtshof von einer Frau präsidiert.

Der Oberste Gerichtshof entscheidet in ersten Linien über Revisionen, Rekurse und Revisionsrekurse gegen Urteile und Beschlüsse der Gerichte zweiter Instanz. In Strafsachen wird unter anderem über Nichtigkeitsbeschwerden gegen Urteile von Schöffen- und Geschworenengerichten entschieden. Er ist auch oberste Instanz in Disziplinarverfahren für Richter und Notar.